Gebäudeeigentümer sind ab 01. Oktober 2022 zur Optimierung der Heizungssysteme in ihren Gebäuden nach § 2
EnSimiMaV verpflichtet.
Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel (z.B.
Vorlauftemperaturen, Betriebs- und Abschaltzeiten der Heizung) sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen (z.B. Dämmung der Rohrleitungen und Armaturen, Austausch veralteter
Pumpen).
Ziel ist es, möglichst viel Erdgas einzusparen. Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist die
Optimierung der Heizung bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000
Quadratmetern, gilt als Stichtag der 30.09.2023. Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.